Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHD IT UG (haftungsbeschränkt), Friedenshöhe 23, 89564 Nattheim (nachfolgend „SHD IT“) für Leistungen als IT-Systemhaus und Softwarehaus.
Stand: November 2026
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SHD IT und ihren Kunden über Lieferungen und Leistungen, insbesondere über IT-Dienstleistungen, die Lieferung von Hardware und Software, die Vermittlung und den Vertrieb von Softwarelizenzen und Cloud-Diensten, Managed Services sowie die Erstellung und Pflege von Software.
(2) Die Angebote von SHD IT richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SHD IT ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn SHD IT in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Mit öffentlichen Auftraggebern ausdrücklich vereinbarte Vertragsbedingungen (zum Beispiel EVB-IT oder VOL/B) gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass SHD IT erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von SHD IT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote sind, soweit nichts anderes angegeben ist, 30 Tage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von SHD IT in Textform, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments durch beide Parteien oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt SHD IT bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Er benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, gewährt den erforderlichen Zugang zu Räumen, Systemen und Daten (auch per Fernzugriff) und stellt die notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig bereit.
(2) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich als Leistung von SHD IT vereinbart ist. Vor Arbeiten an seinen Systemen stellt der Kunde sicher, dass eine aktuelle Datensicherung vorhanden ist.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an eingesetzter Software, Daten und Inhalten verfügt.
(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. SHD IT kann den entstandenen Mehraufwand nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liefer-, Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Leistungen nach Aufwand werden nach den im Angebot oder in der jeweils gültigen Preisliste genannten Stundensätzen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im angefangenen 15-Minuten-Takt. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende Entgelte (zum Beispiel für Managed Services, Lizenzen oder Cloud-Abonnements) werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. SHD IT ist zudem berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und bei Abonnements den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Herstellern und Vorlieferanten, die SHD IT nicht zu vertreten hat, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. SHD IT informiert den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen.
§ 6 Haftung
(1) SHD IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet SHD IT nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, die Datensicherung war als Leistung von SHD IT vereinbart.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SHD IT.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 6 Absatz 1 sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Zugangsdaten, Systeminformationen und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit SHD IT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser geht diesen AGB in seinem Regelungsbereich vor.
§ 10 Referenzen
SHD IT darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Teil B: Leistungen als IT-Systemhaus
§ 11 Lieferung von Hardware und Standardsoftware
(1) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder, bei Versand, mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von SHD IT.
(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).
(4) Herstellergarantien gibt SHD IT im Umfang der jeweiligen Herstellerbedingungen an den Kunden weiter. Eine eigene Garantie übernimmt SHD IT nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Bei Mängeln leistet SHD IT nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 12 Softwarelizenzen und Cloud-Dienste
(1) Für Software, Lizenzen und Cloud-Dienste von Herstellern (zum Beispiel Microsoft 365 im Rahmen des Cloud Solution Provider Programms) gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Bei Microsoft-Produkten setzt die Bereitstellung voraus, dass der Kunde die jeweils gültige Kundenvereinbarung von Microsoft (Microsoft Customer Agreement) akzeptiert.
(2) Laufzeiten, Kündigungsfristen und Änderungsmöglichkeiten von Abonnements richten sich nach den Bedingungen des Herstellers, die SHD IT dem Kunden im Angebot mitteilt. Abonnements mit fester Laufzeit können während der Laufzeit in der Regel nicht reduziert oder gekündigt werden.
(3) Preisänderungen des Herstellers darf SHD IT zum nächsten Abrechnungszeitraum an den Kunden weitergeben. SHD IT informiert den Kunden darüber vorab in Textform. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde das betroffene Abonnement zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, soweit die Herstellerbedingungen dies zulassen.
(4) Für die Verfügbarkeit von Cloud-Diensten ist der jeweilige Hersteller verantwortlich. SHD IT haftet nicht für Ausfälle oder Störungen im Verantwortungsbereich des Herstellers.
§ 13 Installation, Einrichtung, Beratung und Projekte
(1) Beratungs-, Installations-, Einrichtungs- und Supportleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werkleistung) vereinbart ist.
(2) Ist eine Werkleistung vereinbart, gilt für die Abnahme § 17 entsprechend.
(3) SHD IT darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen. SHD IT bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
§ 14 Managed Services und Wartungsverträge
(1) Umfang, Servicezeiten und Reaktionszeiten von Managed Services ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem vereinbarten Service Level Agreement. Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie dort ausdrücklich vereinbart sind.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, haben Managed-Services- und Wartungsverträge eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs oder außerhalb der vereinbarten Servicezeiten werden nach Aufwand berechnet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Security-Audits und Sicherheitsprüfungen
(1) Security-Audits, Schwachstellenanalysen und Penetrationstests führt SHD IT nur nach ausdrücklicher Beauftragung und Freigabe des Prüfumfangs durch den Kunden durch. Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die Prüfung der betroffenen Systeme zu beauftragen, und holt erforderliche Zustimmungen Dritter (zum Beispiel von Hostern oder Cloud-Anbietern) ein.
(2) Ergebnisse und Berichte geben den Zustand der geprüften Systeme zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Eine vollständige Sicherheit der Systeme kann nicht zugesichert werden.
(3) SHD IT unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Anforderungen seiner Cyberversicherung. Die Entscheidung über Abschluss, Umfang und Leistungen einer Versicherung trifft allein der Versicherer.
Teil C: Leistungen als Softwarehaus
§ 16 Erstellung und Anpassung von Software
(1) Grundlage für die Erstellung oder Anpassung von Software ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung (zum Beispiel Lasten- oder Pflichtenheft). Erstellt SHD IT die Leistungsbeschreibung, wird sie mit Freigabe durch den Kunden verbindlich.
(2) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss prüft SHD IT und teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit. Änderungen werden erst nach Einigung in Textform umgesetzt.
(3) SHD IT darf Open-Source-Komponenten einsetzen. Für diese gelten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen, die SHD IT dem Kunden auf Anfrage nennt.
§ 17 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung einer Werkleistung zeigt SHD IT die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Prüffrist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform zurückweist oder wenn er sie produktiv nutzt. SHD IT weist den Kunden mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft auf diese Folge hin.
(3) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 18 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellter Software ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, diese für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur vorläufig gestattet.
(2) Die Herausgabe des Quellcodes und die Einräumung weitergehender Rechte, insbesondere ausschließlicher Rechte oder des Rechts zur Weitergabe an Dritte, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) SHD IT bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Werkzeuge, Bibliotheken und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden.
(4) Für Standardsoftware Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 19 Mängelrechte bei Software
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlerbilds und unterstützt SHD IT bei der Fehleranalyse.
(2) SHD IT beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Bereitstellung einer neuen Programmversion oder eine zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden mit den Einschränkungen nach § 6.
(3) Mängelrechte bestehen nicht, soweit der Kunde die Software ohne Zustimmung von SHD IT verändert oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel darauf nicht beruht.
§ 20 Softwarepflege
Die laufende Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung von Software an geänderte Systemumgebungen ist nur geschuldet, wenn hierüber ein gesonderter Pflegevertrag geschlossen wurde. Für dessen Laufzeit und Kündigung gilt § 14 Absatz 2 entsprechend.
Teil D: Schlussbestimmungen
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SHD IT, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SHD IT ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
§ 22 Textform und salvatorische Klausel
(1) Erklärungen nach diesen AGB können in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.