Rechtliches
Technische und organisatorische Maßnahmen
Technische und organisatorische Maßnahmen der SHD IT UG (haftungsbeschränkt), Friedenshöhe 23, 89564 Nattheim, nach Art. 32 DSGVO. Sie gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im eigenen Betrieb sowie im Auftrag von Kunden und sind Anlage zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Stand: November 2026
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Zutrittskontrolle
Maßnahmen, die Unbefugten den Zutritt zu Räumen und Anlagen verwehren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden:
- Büroräume außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen
- Schlüsselregelung mit dokumentierter Schlüsselvergabe
- Besucher nur in Begleitung von Mitarbeitern
- Serverschränke und Netzwerktechnik in verschlossenen Räumen bzw. abschließbaren Schränken
Zugangskontrolle
Maßnahmen, die verhindern, dass Unbefugte Datenverarbeitungssysteme nutzen:
- Persönliche Benutzerkonten, keine gemeinsam genutzten Zugänge
- Mehr-Faktor-Authentifizierung für alle Fernzugriffe, Cloud-Dienste und administrativen Zugänge
- Passwortrichtlinie nach aktuellen Empfehlungen des BSI
- Automatische Bildschirmsperre bei Inaktivität
- Firewall und Endpoint-Schutz auf allen Arbeitsplätzen und Servern
- Verschlüsselte Datenträger auf Notebooks und mobilen Geräten
- Zentrale Verwaltung der Identitäten über Microsoft Entra ID
Zugriffskontrolle
Maßnahmen, die sicherstellen, dass Berechtigte nur auf die Daten zugreifen können, die sie für ihre Aufgabe benötigen:
- Rollen- und Berechtigungskonzept nach dem Prinzip der geringsten Rechte
- Getrennte Konten für administrative Tätigkeiten
- Zugangsdaten von Kunden in einem verschlüsselten Passwort-Manager mit kundenbezogener Trennung
- Regelmäßige Überprüfung und Entzug nicht mehr benötigter Berechtigungen
- Protokollierung administrativer Zugriffe auf Kundensysteme
Trennungskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden:
- Mandantentrennung zwischen den Systemen und Daten verschiedener Kunden
- Getrennte Test- und Produktivumgebungen
- Getrennte Zugangsdaten je Kunde
Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Verschlüsselung von Datensicherungen
- Verschlüsselte Übertragung (TLS, VPN) bei allen Fernzugriffen und Datenübertragungen
- Pseudonymisierung personenbezogener Daten, soweit dies für den jeweiligen Zweck möglich ist
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Weitergabekontrolle
Maßnahmen, die verhindern, dass Daten bei der Übertragung oder beim Transport unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden:
- Fernwartung nur nach Freigabe durch den Kunden und über verschlüsselte Verbindungen
- Keine Weitergabe von Kundendaten an Dritte ohne Weisung des Kunden
- Datenträger werden vor der Entsorgung sicher gelöscht oder nach DIN 66399 vernichtet
Eingabekontrolle
Maßnahmen, mit denen nachvollzogen werden kann, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt worden sind:
- Dokumentation aller Arbeiten an Kundensystemen im Ticketsystem
- Protokollierung von Änderungen an Systemen und Berechtigungen
- Persönliche Benutzerkonten, sodass Tätigkeiten einzelnen Personen zugeordnet werden können
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)
- Datensicherung nach der 3-2-1-Regel mit Veeam, inklusive einer Kopie außerhalb des Hauptstandorts
- Unveränderliche Sicherungskopien zum Schutz vor Ransomware
- Regelmäßige Tests der Wiederherstellung
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung für zentrale Systeme
- Patch- und Schwachstellenmanagement für Betriebssysteme und Anwendungen
- Überwachung der Systeme (Monitoring) mit Alarmierung bei Störungen
- Dokumentierter Notfall- und Wiederherstellungsplan
4. Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
Datenschutz-Management
- Verpflichtung aller Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und Datenschutz
- Regelmäßige Schulungen zu Datenschutz und Informationssicherheit
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Maßnahmen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Umgang mit Sicherheitsvorfällen
- Festgelegter Ablauf zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Datenschutzverletzungen
- Unverzügliche Information des Kunden bei Vorfällen, die seine Daten betreffen
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DSGVO)
- Systeme werden so eingerichtet, dass nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten verarbeitet werden
Auftragskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden:
- Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung mit Kunden und Unterauftragsverarbeitern
- Sorgfältige Auswahl von Unterauftragsverarbeitern unter Berücksichtigung ihrer Sicherheitsmaßnahmen
- Schriftliche bzw. dokumentierte Weisungen des Auftraggebers